Der Bundesüberwachungsverband Bauprodukte e. V. begrüßt, dass die Ersatzbaustoff-Verordnung den Bundesrat im November 2020 erfolgreich passiert hat und wünscht dem weiteren Verfahren einen ebenso erfolgreichen Verlauf.
Die bereits einsetzende Konkretisierungsphase für das neue Regelwerk begleiten wir aktiv mit un-seren Mitgliedern, die allesamt anerkannte und akkreditierte Baustoffüberwachungs- und Zertifi-zierungsverbände sind.
Die EBV erwähnt ausdrücklich „anerkannte Güteüberwachungsgemeinschaften“, lässt jedoch Kri-terien und die Anerkennung durchführende(n) Stellen offen. Diese Regelungslücke muss zeitnah geschlossen werden.
Vor dem Hintergrund der Jahrzehnte lang bewährten Legitimierungspraxis von Güteüberwa-chungsgemeinschaften für verschiedenste Anwendungsfelder von mineralischen Primär- und Re-cycling-Baustoffen ist es unabdingbar, dass bewährte Verfahren und Kriterien weiterhin von etab-lierten Stellen angewendet werden, um den Übergang einer funktionierenden Fremdüberwachung so reibungslos wie möglich von den bisherigen Länder-Regelwerken auf die EBV zu gestalten.
Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften im Sinne der Ersatzbau-stoffverordnung sollten daher sein:
Die Durchführung der Anerkennung sollte bei den bisher auf Länderebene zuständi-gen/ausführenden Stellen verbleiben, also i.d.R. Straßenbau- und/oder Umweltbehörden der Län-der, da Bautechnik- und Umwelteigenschaften weiter gemeinsam überwacht und zertifiziert wer-den sollten. Die bestehende gemeinsame Erfahrung der bislang anerkennenden Behörden und der Güteüberwachungsgemeinschaften ist unbedingt weiter zu nutzen.
Die Kontinuität bekannter und bewährter Anerkennungsgrundsätze ist u.E. unabdingbar, um das Engagement für und die Akzeptanz von erfolgreich und verlässlich güteüberwachten Ersatzbau-stoffen auszubauen.
Duisburg, den 06.01.2021