Grundlagen – Anerkennung und Akkreditierung
Die regionalen BÜVs sind für ihre Fremdüberwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten nach den für das jeweilige Bauprodukt geltenden technischen Regeln und Normen sowie den gesetzlichen Grundlagen hoheitlich anerkannt.
Für die national geregelten Bereiche des Straßenbaus erfolgt die Anerkennung durch die zuständigen obersten Straßenbaubehörden der Bundesländer.
Im Bereich der für den Hochbau zuständigen Landesbauordnungen führt in fast allen Fällen das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Anerkennung im Auftrag der Bundesländer durch.
Für die Zertifizierung der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) für mineralische Bauprodukte nach harmonisierten europäischen Normen (hEN) wie Gesteinskörnungen und Mauermörtel im AVCP-System 2+ der EU-Bauprodukteverordnung sind die regionalen BÜVs nach DIN EN ISO 17065 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert und auf dieser Grundlage durch das DIBt bei der EU-Kommission notifiziert. Der Nachweis der Notifizierung erfolgt im sogenannten NANDO-System mit einer festgelegten vierstelligen Nummer für jede notifizierte Stelle.
Die regionalen BÜVs überwachen und zertifizieren
- auf Basis der EU-Bauprodukteverordnung als DAkkS-akkreditierte und vom DIBt notifizierte Stellen u.a.:
- Mauermörtel – EN 998-2
- Leichte Gesteinskörnungen – EN 13055-1
- Gesteinskörnungen für Beton – EN 12620
- Gesteinskörnungen für Mörtel – EN 13139
- Gesteinskörnungen für hydraulisch gebundene und ungebunden Gemische im Ingenieur- und Straßenbau – EN 13242
- Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen – EN 13043
- Wasserbausteine – EN 13383-1
- Gleisschotter – EN 13450
- Asphaltmischgut – EN 13108-1, -5, -6 und -7
- als durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (ÜZ) nach Landesbauordnungen (ÜG), u.a. folgende Bauprodukte:
- Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung – EN 206-1 und DIN 1045-2
- Beton als Abdichtungsmittel für Auffangräume und Flächen
- Von DIN 1045 abweichender Beton (Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungsgruppe Z-3.51…)
- Spritzbeton
- als von den obersten Straßenbaubehörden der Länder anerkannte Prüfstellen gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil Güteüberwachung (TL G SoB-StB), bzw. nach den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen im Straßenbau (RAP Stra):
- Technische Lieferbedingungen für ungebundene Baustoffgemische und Böden TL SoB-StB
- Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen im Straßenbau (TL Pflaster-StB)
- Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden im Erdbau (TL BuBE-StB)
- Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau (TL Gab-StB)
- als privatrechtliche Zertifizierungs- und Überwachungsstellen u.a.:
- Gesteinskörnungen mit Alkaliempfindlichkeitsklasse gemäß DAfStb Alkali-Richtlinie
- Flüssigboden (werksgemischt, in TB-Anlagen) gemäß FGSV-Hinweisblatt H ZFSV
- Lokomotivbremssande (BN 918 224)
- Korngemische für Trag- und Schutzschichten zur Herstellung von Eisenbahnfahrwegen (DBS 918 062)
- Filtersande und -kiese (DIN 4924, EN 12904)
- Spielsande
- gemäß Verbändeempfehlung zur Durchführung der WPK im System 2+ (Gesteinskörnungen, Mörtel)
Die BÜVs überwachen und zertifizieren Unternehmen und deren Herstellwerke, die die aufgeführten Baustoffe produzieren und in Verkehr bringen, auf Anfrage auch WPK-Prüfstellen und Händler mit Herstellerpflichten gemäß EU BauPVO Art 15.
In Verbindung mit nach DIN EN ISO 17021 akkreditierten Stellen bieten sie darüber hinaus die Durchführung von QM-Audits nach DIN EN ISO 9001 für Unternehmen an.