Überwachung und Zertifizierung von Asphaltmischgut

Asphaltmischgut

nach EN 13108-1, -5, -6 und -7 in Verbindung mit EN 13108-21 muss nach dem Verfahren 2+ gemäß EU-Bauprodukteverordnung zertifiziert und überwacht werden.

Ein Verbandszeichen für zertifizierte Mitglieder gibt es für die noch junge Produktgruppe bislang nicht. Sie sind aber verpflichtet, im System 2+ die CE-Kennzeichnung anzubringen und eine Leistungserklärung abzugeben.