Überwachung und Zertifizierung von Gesteinskörnungen

Gesteinskörnungen

Gesteinskörnungen nach EN 12620, EN 13139, EN 13242 und EN 13043 müssen nach dem Verfahren 2+ gemäß EU-Bauprodukteverordnung zertifiziert und überwacht werden.

Mitglieder, deren Werke durch einen regionalen BÜV zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Überwachungszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen. Sie sind verpflichtet, im System 2+ die CE-Kennzeichnung anzubringen und eine Leistungserklärung abzugeben.

Mitglieder, die die Verbändeempfehlung auf die WPK ihrer Produkte anwenden, erhalten hierüber ein privatrechtliches Zertifikat. Außerdem sind sie berechtigt, das entsprechende Verbandszeichen zu führen.

In der Produktgruppe Gesteinskörnungen werden auch ungebundene Gemische für den Straßenbau aus natürlichen Gesteinskörnungen produziert bzw. durch uns nach TL G SoB-SoB überwacht.