Die BÜVs zertifizieren und überwachen privatrechtlich die Herstellung von Flüssigboden in Transportbetonwerken gemäß den „Hinweisen für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen im Erdbau (H ZFSV)“, der FGSV.
Mitglieder, deren Werke durch einen regionalen BÜV zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Überwachungszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen.