Die umweltrelevanten Merkmale werden derzeit auf Grundlage der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), ggf. in Verbindung it dem Straßenbauregelwerk (TL Gestein-StB, TL SoB-StB, TL Pflaster-StB, TL BuB E-StB) überwacht. Ohne gültigen Eignungsnachweis und laufende Güteüberwachung nach EBV dürfen RC-Baustoffe nicht in Verkehr gebracht werden.
Rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton nach EN 12620 in Verbindung mit DIN 4226-101 und -102 gewinnen weiter an Marktbedeutung und wurden von uns zunehmend zertifiziert. Die Zertifizierung und Überwachung muss wie bei natürlichen Gesteinskörnungen für Beton nach System2+ gemäß EU-Bauprodukteverordnung erfolgen.
Mitglieder, deren Werke durch einen regionalen BÜV zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Überwachungszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen. Sie sind verpflichtet, im System 2+ die CE-Kennzeichnung anzubringen und eine Leistungserklärung abzugeben. Für Baustoffgemische z.B. nach TL SoB-StB oder TL BuB E-StB ist dies noch nicht erforderlich.