Überwachung und Zertifizierung von Transportbeton

Transportbeton

Transportbeton (Beton nach EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 und Richtlinien des DAfStb sowie ggf. weiteren Regelwerken) muss gemäß den Bauordnungen der Bundesländer fremdüberwacht und zertifiziert werden.

Mitglieder, deren Werke durch einen regionalen BÜV zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Verbandszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen. Sie sind verpflichtet, die Übereinstimmung ihres Produktes mit den einschlägigen Normen und Regelwerken für Beton durch Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen zu erklären.