Überwachung und Zertifizierung von Gleisschotter

Gleisschotter

nach EN 13450 zählt über die europäische Normenfamilie zu den (gebrochenen) Gesteinskörnungen im weiteren Sinn.

Er muss wie Gesteinskörnungen nach dem Verfahren 2+ gemäß EU-Bauprodukteverordnung zertifiziert und überwacht werden.

Mitglieder, deren Werke durch einen regionalen BÜV zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Überwachungszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen. Sie sind verpflichtet, im System 2+ die CE-Kennzeichnung anzubringen und eine Leistungserklärung abzugeben.